Brandschutzplanung


Schutzziel nach LBO BW §15 Absatz 1

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Leistungsumfang

  • Brandschutzberatung
  • Brandschutzfachplanung
  • Brandschutztechnische Stellungnahme
  • Brandschutzkonzept
  • Brandschutzordnung
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne

 -> Sicheres Gebäude (Safety), Anforderungen aus Baurecht sinnvoll umsetzen

Brandschutz direkt bei der Planung beachten um später Mehrkosten durch Umplanung etc. zu vermeiden.